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Hausordnung des Gymnasiums Alstertal

Die Schulkonferenz des Gymnasiums Alstertal hat am 30.10.2007 eine neue Hausordnung beschlossen.

Das Zusammenleben in der Schule erfordert, dass alle aufeinander Rücksicht nehmen. Dies setzt gegenseitige Achtung und Anerkennung voraus. In dieser Hausordnung sind die wichtigsten Grundsätze niedergelegt, die dazu beitragen sollen, dass sich jede und jeder Einzelne als respektiertes Mitglied der Schulgemein- schaft versteht und aus diesem Verständnis heraus verantwor- tungsbewusst handelt. Dazu gehört auch der pflegliche Umgang mit den Materialien, Sachen, Ressourcen der Schule und dem Eigentum anderer.

Diese Hausordnung gilt für alle am Schulleben Beteiligten sowie für alle anderen Personen, die sich auf dem Schulgelände befinden.
Gesetzliche Vorschriften, behördliche Regelungen und besondere Anordnungen der Schule haben selbstverständlich Gültigkeit. Verstöße gegen diese Hausordnung haben pädagogische bzw. disziplinarische Maßnahmen zur Folge.

 

Aufenthalt auf dem Schulgelände

 

Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen zu ihrer eigenen Sicherheit das Gelände während der Schulzeit (Stunden und Pausen) nur nach Abmeldung im Sekretariat und nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten verlassen. Auch die aktuelle oder nachfolgende Lehrkraft muss informiert werden. In den Mittagspausen des Ganztagesbetriebs dürfen die Schüler, die nicht in der Schule essen und nicht am Schulangebot teilnehmen, mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten das Schulgelände verlassen.
Für Schulfremde ist immer die Anmeldung im Sekretariat oder beim Hausmeister notwendig.
 
Verhalten in der Schule

 

Alle am Schulleben Beteiligten tragen im Unterricht und in den Pausen zu einem Arbeits- und Sozialklima bei, das von Toleranz, Respekt und Fürsorglichkeit gekennzeichnet ist. Handlungen, verbaler oder physischer Art, die andere verletzen können, sind zu unterlassen.
Hierzu gehören auch Handlungen, die andere gefährden können, wie z.B. das Ballspielen und Herumtoben im Schulgebäude, das Werfen von Schneebällen und das Spielen mit großen Fußbällen auf dem Hof. Die Verantwortung für Verletzungen und Schäden muss der Verursacher tragen.

Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Sorgsamer Umgang mit dem Schuleigentum ist für alle verpflichtend. Wer einen Schaden verursacht, haftet dafür. Schäden müssen umgehend dem Hausmeister gemeldet werden.

Mobiltelefone müssen im Schulgebäude ausgeschaltet sein. Das Musikhören über Kopfhörer ist im Gebäude nur in der Mittagspause und in Freistunden erlaubt.

Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen sind nicht erlaubt. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten, auch bei Veranstaltungen außerhalb  der Unterrichtszeit.

Für das Arbeiten in der Schule ist die Pünktlichkeit aller Beteiligten zum Unterricht und zu anderen schulischen Veranstaltungen unerlässlich. Der Unterricht beginnt mit dem Läuten und wird durch die Lehrkraft beendet.

Das Ende der beiden großen Pausen wird durch ein Vorklingeln (5 Minuten vor Unterrichtsbeginn) angekündigt. Falls fünf Minuten nach Stundenbeginn keine Lehrkraft zum Unterricht erschienen ist, fragen die Klassensprecher/innen oder ein Kursmitglied im Lehrerzimmer, gegebenenfalls im Sekretariat nach. 

Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 8 verlassen in den großen Pausen die Unterrichtsräume und gehen auf den Hof. Die Aufsicht führende Lehrkraft schließt alle offen gebliebenen Räume ab. Bei schlechtem Wetter wird abgeläutet und die Schülerinnen und Schüler müssen sich im Schulgebäude aufhalten.

Für das Verhalten in der Mittagspause gibt es eine eigene Pausenordnung.

 

Unterrichtsräume
 
Fachräume, Medienräume und die Sporthallen dürfen nur mit der Aufsicht einer Lehrerin oder eines Lehrers genutzt werden.
Die Schulräume und das Schulgelände sollen in sauberem Zustand bleiben Deshalb ist das Mitbringen von Speiseeis in das Schulgebäude nicht erlaubt. Das Reinigungspersonal ist mit folgenden Arbeiten zu unterstützen:

nach jeder Stunde:
a. Klassenraum lüften
b. Tafel feucht säubern

nach der letzten Stunde im Klassen- bzw. Kursraum
a. alle Stühle hochstellen
b. Ablagen und Fensterbänke aufräumen
c. Fenster schließen
d. Schmutz vom Fußboden beseitigen und fegen
e. Licht ausschalten
f. gefüllte Müllbeutel in den Müllcontainer bringen

 

Versäumnisse

 

Sämtliche Krankmeldungen der Schülerinnen und Schüler müssen morgens bis zur 1. großen Pause oder ggf. dem späteren Unterrichtsbeginn vorliegen. Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler verständigen die Schule und entschuldigen das Fehlen schriftlich bei erneuter Unterrichtsteilnahme der Schülerin oder des Schülers. Die Entschuldigungen sind dem/r Klassenlehrer/in und den Fachlehrer/innen, die ein Kursheft führen, vorzulegen. Volljährige Oberstufenschülerinnen und -schüler entschuldigen ihr Versäumnis schriftlich bei ihrem Tutor oder ihrer Tutorin und anschließend in der jeweils nächsten besuchten Fachstunde.

 

Park- und Fahrradabstellplätze

 

Aus Sicherheitsgründen dürfen Schülerinnen und Schüler nicht den Lehrerparkplatz betreten. Rad-, Roller- und Mofafahren ist auf dem Schulgelände (einschließlich der Sportanlage) verboten. Während des Unterrichts müssen Fahrräder auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt und angeschlossen werden.

 

Mitteilungen

 

Schülerinnen und Schüler können für Mitteilungen ihr Info-Brett benutzen. Plakate und Handzettel dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung angebracht bzw. verteilt werden.
 
Feueralarm

 

Bei Feueralarm unbedingt: 1. Fenster und Türen schließen. 2. Raum zügig, aber ohne Hast verlassen, die Garderobe und die Materialien werden zurückgelassen. Die Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer müssen befolgt werden. An Fluchtübungen bei Probealarm, die regelmäßig stattzufinden haben, müssen alle Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilnehmen.

 

Wertsachen/Fundsachen

 

Wertsachen sollen nicht mit in die Schule gebracht werden. Eine Haftung seitens der Schule besteht nicht. Fundsachen sollen umgehend beim Hausmeister abgegeben werden.

 

Schlussbestimmung

 

Die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern des Gymnasiums Alstertal haben diese Hausordnung gemeinsam beschlossen. In jeder neuen 5. Klasse stellen die Klassenlehrer und -lehrerinnen diese Hausordnung vor und sie wird jeder neuen Schülerin und jedem neuen Schüler ausgehändigt. Bei Bedarf wird an diese Hausordnung erinnert.
Alle zwei Jahre wird in den schulischen Gremien erneut über diese Hausordnung diskutiert und abgestimmt, damit die Aktualität der Regeln sowie die Akzeptanz durch  alle am Schulleben beteiligten Personen gewährleistet ist. Sie wird anschließend an alle Lerngruppen wieder ausgeteilt.
In Konfliktfällen, die nicht in der Hausordnung geregelt sind, entscheidet die Schulleitung.

 


Beschlossen in der Sitzung der Schulkonferenz des Gymnasiums Alstertal am 30.10.2007



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(Änderungsdatum: 01.12.07)